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Veranstalter-AGB
Vertragsbedingungen Finca Seleccion
Sehr geehrte Kunden,
die Firma Finca Seleccion, Inhaber Agustin Bosch Benitez, bietet Ihnen in ihrem Katalog, bzw. auf ihren Internetseiten ausgesuchte Ferienwohnungen und Ferienhäuser an, die von uns selbst geprüft wurden. Zu einem Gelingen Ihres Aufenthalts tragen auch klare Vereinbarungen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Bestimmungen treffen wollen. Diese Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen, dem Kunden und Finca Seleccion – nachfolgend „FS“ abgekürzt - zu Stande kommenden Vertrages. Bitte lesen Sie diese Vorschriften deshalb genau durch. Aus Vereinfachungsgründen verwenden wir nachfolgend für alle von uns angebotenen Ferienwohnungen oder Ferienhäuser einheitlich den Begriff "Ferienobjekt".
1.Rechtsgrundlagen und Stellung von FS
1.1. In Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsprechung unterstellt FS jedoch das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und FS dem Pauschalreiserecht der §§ 651a – m Bürgerliches Gesetzbuch in entsprechender Anwendung.
1.2. Soweit gesetzliche Vorschriften diesen Bestimmungen nicht vorangehen oder entgegenstehen, gelten für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und FS in erster Linie diese Vertragsbestimmungen.
1.3. Soweit FS Leistungen anbietet, die für den Kunden erkennbar fremde Leistungen sind und in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, ist FS ausschließlich Vermittler, soweit nicht im Einzelfall nach den Grundsätzen des § 651a Abs. 2 BGB der Anschein erweckt wird, dass diese Leistungen in eigener Verantwortung erbringt. In diesen Fällen gelten für das Vermittlungsverhältnis zwischen FS und dem Kunden die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften über die Reisevermittlung; zwischen dem vermittelten Vertragspartner der Fremdleistung und dem Kunden gelten die gesetzlichen Bestimmungen und, soweit wirksam vereinbart, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des vermittelten Unternehmens.
2.Abschluss des Vertrages
2.1. Mit der Buchung bietet der Kunde FS den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind diese Vertragsbestimmungen, die Beschreibung des Ferienobjekts, die Ortsbeschreibung, die „Allgemeine Leistungsbeschreibung“ unter dem Link www.finca-selection.de/service.htm und alle ergänzenden Informationen zum Ferienobjekt und zum Land. soweit diese dem Kunden vorliegen.
2.2. Reisevermittler sowie die Eigentümer der Ferienobjekte sind von FS nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von FS hinausgehen oder im Widerspruch zur Beschreibung des Ferienobjekts stehen.
2.3. Ortsprospekte und Beschreibungen der Ferienobjekte, Hotelprospekte, die nicht von FS herausgegeben werden, sind für FS und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Leistungsbeschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von FS gemacht wurden.
2.4. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt FS den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.
2.5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von FS zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird FS dem Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung übermitteln. Hierzu ist FS nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Belegungsbeginn erfolgt.
3.Bezahlung
3.1. Nach Vertragsabschluss und gegen vorherige Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB ist eine Anzahlung in Höhe von 20% bis 30% des Gesamtpreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Belegungsbeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist
3.2. Bei Buchungen über einen Gesamtreisepreis von € 6.000,- und bei bestimmten Objekten macht FS die Buchung von der Vereinbarung von Zahlungsbedingungen abhängig, die von der Regelung in Ziffer 3.1 abweichen. Im Regelfall setzen derartige Buchungen die Vereinbarung einer Anzahlung von 50% des Gesamtpreises und die Fälligkeit der Restzahlung 60 Tage vor Belegungsbeginn, in allen Fällen nach vorheriger Übergabe des Sicherungsscheins, voraus.
3.3. Soweit FS zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises kein Anspruch auf Bezug des Ferienobjekts, bzw. Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
3.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist FS berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6.3 zu belasten.
4.Kaution
4.1. Soweit dies beim jeweiligen Objekt vermerkt ist, grundsätzlich jedoch bei allen Objekten auf der Insel Ibiza, ist eine Kaution zu stellen. Die Höhe der Kaution ist in der Buchungsbestätigung angegeben.
4.2. Bei besonderen Gegebenheiten (z. B. Mitnahme eines Hundes oder Durchführung einer Feier im Objekt) kann FS eine Kaution auch dann verlangen, wenn dies beim Objekt nicht vermerkt ist. FS wird den Kunden hierauf unter Angabe der Kautionshöhe vor Vertragsschluss hinweisen.
4.3. Ist eine Kaution zu leisten, so hat die Kautionszahlung ausschließlich in bar (keine Schecks, keine Kreditkarte) an den örtlichen Beauftragten von FS zu erfolgen, falls eine andere Art der Kautionsstellung mit FS nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
4.4. Die Kaution sichert Schadensersatzansprüche von FS und/oder des Eigentümers/Vermieters sowie Ansprüche auf vor Ort zu entrichtende Zahlungen.
4.5. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt am Tage der Abreise. Kann eine Prüfung von Ansprüchen, insbesondere Schadensersatzansprüchen, am Tage der Abreise nicht erfolgen, so erfolgen Abrechnung und Rückzahlung der Kaution durch FS innerhalb von sieben Werktagen ab dem Abreisedatum.
5.Leistungspflichten von FS und Leistungsänderungen
5.1. Die von FS geschuldete vertragliche Leistung besteht in der Überlassung des gebuchten Objekts in dem Zustand und der Ausstattung, wie sie sich aus der Ausschreibung ergibt, nach Maßgabe aller Hinweise und Erläuterungen im Prospekt, bzw. der Beschreibung des Ferienobjekts und eventueller ergänzender Hinweise und Vereinbarungen.
5.2. Von der Leistungspflicht von FS nicht umfasst sind, ausgenommen soweit diesbezüglich seitens FS Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten bestehen und schuldhaft verletzt wurden, alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Objekts, Strand- und Ortsverhältnisse des Ferienorts.
5.3. Änderungen wesentlicher Leistungs- und Austattungsmerkmale des Ferienobjekts von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, bzw. der Beschreibung des Ferienobjekts, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von FS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Ferienobjekts nicht beeinträchtigen.
5.4. Unwesentliche Änderungen hinsichtlich der Einrichtungen und Ausstattungen des Ferienobjekts sind grundsätzlich zulässig.
5.5. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5.6. FS ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
5.7. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung, bzw. eines wesentlichen Merkmals des Ferienobjekts, ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung eines mindestens gleichwertigen Ferienobjekts zu verlangen, wenn FS in der Lage ist, ein solches ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung von FS über die Änderung dieser gegenüber geltend zu machen.
6.Rücktritt durch den Kunden vor Belegungsbeginn (Anreise) /Stornokosten
6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Belegungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber FS unter der nachstehend angegebenen Anschrift zu erklären werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2. Tritt der Kunde vor Belegungsbeginn zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so verliert FS den Anspruch auf den Preis. Stattdessen kann FS, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Objektpreis verlangen.
6.3. FS hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Belegungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Objektpreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Ferienobjekts berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Für Buchungen von Einzelpersonen, Familien. Paaren und Kleingruppen:
a) bis zum 60. Tag vor Belegungs-/Reisebeginn 20% bis 30% des Gesamtpreises.
b) Bei einem Rücktritt bis vom 59 bis zum 50. Tag vor Belegungsbeginn 40% des Gesamtpreises.
c) Bei einem Rücktritt vom 49. bis zum 40. Tag vor Belegungsbeginn 60% des Gesamtpreises.
d) Bei einem Rücktritt vom 39. Tag bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn 80% des Gesamtpreises.
e) Vom 29. bis 1 Tag vor Reiseantritts/Belegungsbeginn und bei Nichtantritt der Reise 90% des Gesamtpreises
Für Buchungen über einen Gesamtreisepreis von Euro 6.000 (sechstausend) und bestimmte Objekte:
-bis zum 60. Tag vor Belegungs-/Reisebeginn 50%
-bei einem Rücktritt vom 59 bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn 80% des Gesamtpreises.
-Bei einem Rücktritt vom 29. Tag bis zum Tag vor Belegungsbeginn 90% des Gesamtpreises.
FS weist bei der Ausschreibung des entsprechenden Objekts oder vor der Buchung daraufhin, ob für die gewünschte Gästezahl und/oder das Objekt diese besonderen Rücktrittsbedingungen gelten.
6.4. Bei von FS lediglich vermittelten Nur-Flügen im Linien- und Charterverkehr fallen die Stornokosten des vermittelten vertraglichen Luftbeförderers an.
6.5. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, FS nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschalen.
6.6. FS behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist FS verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung des Ferienobjekts konkret zu beziffern und zu belegen.
7.Umbuchungen
7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Anreisetermins, des Reiseziels, des Ferienobjekts, der Personenzahl und mit gebuchter Nebenleistungen (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann FS bis zu den bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 30,- pro Kunden erheben.
7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziffer 6.3 zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
8.Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde die Belegung des Ferienobjekts oder Teile davon, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht, nicht vollständig, nicht über den gesamten Vertragszeitraum oder mit der gebuchten Personenzahl in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises. FS wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Eigentümer/Vermieter bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungsteile oder -zeiträume handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9.Allgemeine Obliegenheiten des Kunden
9.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Verträgen mit FS wie folgt konkretisiert Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von FS anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von FS wird der Kunde spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert. Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber FS unter der folgenden Anschrift anzuzeigen: Finca Seleccion, Bahnhofstraße 21, 87730 Bad Grönenbach, Tel.: 08334/989766, Fax 08334/989765, Email : info@finca-selection.de
9.2. Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
9.3. Beauftragte von FS und Eigentümer/Vermieter sind nicht befugt und von FS nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen FS anzuerkennen.
9.4. Wird die Nutzung des Ferienobjekts infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, FS erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn FS oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten, eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von FS oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
10.Besondere Obliegenheiten des Kunden
10.1. Das Ferienobjekt darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personen belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist FS, unbeschadet ihres Rechts auf Kündigung des Vertrages, berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
Besuche jedwede dritter Personen, die nicht im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen als Mitreisende angegebenen wurden und die einen Zeitraum 24 Stunden überschreiten, insbesondere eine Übernachtung einschließen sind dem Beauftragten von FS anzuzeigen. Erfolgt eine solche Anzeige nicht oder stellen sich solche Besuche objektiv als Zusatzbelegung des Ferienobjekts dar, gilt die Regelung in Ziffer 10.1 entsprechend.
10.2. Auf Verlangen von FS, bzw. deren Beauftragten, ist bei Bezug des Ferienobjekts eine Besichtigung und Kontrolle des Ferienobjekts und seiner Einrichtungen durchzuführen und das Ergebnis gegebenenfalls in einem Protokoll fest zu halten. Der Kunde ist mit Ansprüchen auf Grund solcher Mängel ausgeschlossen, die im Rahmen einer solchen Übernahme erkennbar waren, und ihm jedoch nicht gerügt wurden.
10.3. Die Kunden und ihre Mitreisenden sind verpflichtet, das Objekt pfleglich zu behandeln, und FS, dem Eigentümer oder dem örtlichen Beauftragten von FS alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden. Dies gilt grundsätzlich auch für Schäden und Mängel, die der Kunde nicht als störend empfindet und solche, für die er sich oder seine Mitreisenden nicht für verantwortlich hält. Insbesondere bei Schäden an der Einrichtung und dem Inventar des Ferienobjekts gilt, dass eine unterlassene Anzeige seiner Nachweispflicht des Kunden führen kann, dass nach der Abreise festgestellte Schäden nicht von ihm oder seine Mitreisenden verursacht wurden oder zu vertreten sind.
10.4. Die Gäste sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
10.5. Der Kunde hat Bedienungsanweisungen und sonstige Hinweise bezüglich der Nutzung des Objekts und seiner Einrichtungen, die im Ferienobjekts ausliegen oder ihm vor Ort mitgeteilt worden genau zu befolgen. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Eingriffe in technische Einrichtungen des Ferienobjekts, insbesondere die Elektroinstallation, die Wasser- oder Abwasserversorgung, in einzelne Geräte, Heizungen, Umwälzanlagen von Swimmingpools oder Schließeinrichtungen ohne Zustimmung des Beauftragten oder Eigentümers vorzunehmen. Für schuldhaft durch eine entsprechende Zuwiderhandlung verursachte Schäden haftet der Kunde, gegebenenfalls gesamtschuldnerisch mit seinen Mitreisenden.
10.6. Der Kunde ist verpflichtet, ihm mitgeteilte örtliche Vorschriften, insbesondere zum Brand- und Lärmschutz und zur Wasserversorgung zu beachten.
10.7. Den Gästen obliegt auch die regelmäßige Reinigung des Ferienobjektes, das vor seiner Abreise im sauberen Zustand zu hinterlassen ist. Eine eventuell im Preis enthalten End-Reinigung berücksichtigt nicht das Reinigen des Geschirrspülers oder die Reinigung des Kochherdes, des Backofens, des Kühlschranks und der Küchengeräte; diese müssen in einwandfrei sauberen Zustand hinterlassen werden. Bedarf es einer Extra-Reinigung, so wird von den Beauftragten von FS die Reinigungszeit berechnet. Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen oder Beschädigungen der Wohnungsausstattung werden gesondert in Rechnung gestellt. Etwaige Entschädigungsleistungen, die sich aus vorstehenden Regelungen zu Lasten des Kunden ergeben, müssen vor Abreise an den Beauftragten von FS bezahlt werden und können mit einer geleisteten Kaution verrechnet werden.
10.8. Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung von FS mitgebracht werden. Art und Größe sind wahrheitsgemäß und genau anzugeben.
11.An- und Abreisezeit, verspätete Ankunft
11.1. Das Ferienobjekt kann am Anreisetag zwischen 15:00 und 16:00 Uhr bezogen werden, falls in den Reiseunterlagen kein anderer Zeitpunkt angegebenen oder ausdrücklich mit FS vereinbart ist. Ein Anspruch auf einen früheren Bezug besteht nicht. FS teilt die späteste Ankunftszeit mit. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Objektübernahme bei verspäteter Ankunft besteht nicht.
11.2. Eine Verspätung hat der Gast in jedem Fall geltenden Reiseunterlagen genannten Stelle anzuzeigen, insbesondere für den Fall, dass der Eigentümer oder örtliche Beauftragte ausnahmsweise zu einer späteren Übergabe bereit ist. Übernachtungskosten des Gastes aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten.
11.3. Soweit mit den örtlichen Beauftragten von FS nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, ist das Objekt bis um 10:00 Uhr des Abreisetages zu räumen.
12.Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
12.1. FS oder in deren Stellvertretung der hierzu ausdrücklich bevollmächtige Beauftragte oder Eigentümer, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung von FS, deren Beauftragten oder des Eigentümers nachhaltig stört oder wenn ein Kunde oder Mitreisender sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
12.2. Dies gilt insbesondere soweit, trotz Abmahnung eine vertragswidrige Objektbelegung, insbesondere eine Überbelegung, fortgesetzt wird, oder trotz Abmahnung gegen Hausordnungen verstoßen oder der Hausfrieden erheblich gestört wird, oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Vertragsobjekt erheblich beschädigt wird.
12.3. Kündigt FS in diesen Fällen, so behält FS den Anspruch auf den Gesamtpreis; FS muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die FS aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt.
13.Beschränkung der Haftung
13.1. Die vertragliche Haftung von FS für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit FS für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
13.2. Die deliktische Haftung von FS für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Gesamtpreis des Ferienobjekts für die vereinbarte Aufenthaltsdauer beschränkt.
13.3. FS haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Mietwagen), wenn diese Leistungen in der Objektbeschreibung und der Buchungsbestätigung als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen von FS sind. FS haftet jedoch wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von FS ursächlich geworden ist.
14.Ausschlussfrist für die Geltendmachung von
Ansprüchen und Verjährung
14.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt nach Belegungsende geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber FS unter Punkt 16 angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
14.2. Vertragliche Ansprüche des Kunden, soweit sie nicht auf Körperschäden beruhen, verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Belegung des Ferienobjekts nach dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und FS Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder FS die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
15.Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1. FS wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, für die FS ihre Ferienobjekte anbietet, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Belegungsbeginn unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
15.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn FS schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
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© Diese Vertragsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2004 - 2006
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Vertragspartner ist:
Firma: Finca Seleccion
Inhaber: Agustin Bosch Benitez
Gerberstr. 2 - b
PLZ / Ort: 87730 Bad Grönenbach
Telefon:0049 (0)8334 989 766
Telefax:0049 (0)8334 989 765
E-Mail:info@finca-selection.de
Stand: Mai 2006



